Strafvollzug: Ihr Anwalt in Leipzig 

Ihr Anwalt steht Ihnen auch zur Seite, wenn Sie Ihre Haft antreten

Endet das Strafverfahren mit einer finalen Verurteilung des Angeklagten, bedeutet dies nicht selten, dass eine Freiheitsstrafe ansteht. Diese hat maßgeblichen Einfluss auf Ihr bisheriges Leben. Allerdings ist der Haftantritt bzw. der Vollzug der Haftstrafe bei einer Freiheitsstrafe in der Regel nicht sofort nach der Verurteilung angezeigt. Üblicherweise kommt die Ladung für den Haftantritt in einer der deutschen Justizvollzugsanstalten circa zwei bis vier Monate nach dem Gerichtsurteil. Damit ist dann auch die Zeit des Strafvollzugs gekommen. Dieser wird durch das Strafvollzugsrecht geregelt und im Strafvollzugsgesetz (kurz: StVollzG) normiert.

Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen zielt das Strafvollzugsgesetz in Deutschland darauf ab, die Gefangenen durch den Vollzug der Strafe zu resozialisieren. Damit geht es beim Strafvollzug gerade nicht darum, den Täter für seine Tat büßen zu lassen; vielmehr soll dieser im Strafvollzug lernen, wie er in Zukunft sein Leben führen kann, ohne dabei wieder straffällig zu werden.

Obwohl der Ablauf des Strafvollzugs gesetzlich geregelt ist, ergibt sich auch in der Haftzeit oft das Bedürfnis nach juristischer Unterstützung von Gefangenen rund um die Strafvollstreckung – und zwar schon während der Untersuchungshaft. Dieses kann entweder aufgrund der Haftbedingungen erwachsen, aber auch dann, wenn der Haftantritt verschoben oder ausgesetzt werden soll – beispielsweise, weil der Häftling zu krank ist und als haftunfähig gilt.

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Beim Strafvollzug verlieren Sie Ihre Freiheit – aber nicht Ihre Rechte!

Kommt es zur Anordnung einer Haftstrafe, stellt der Strafvollzug einen schwerwiegenden Eingriff für den betroffenen Häftling dar. Umso wichtiger ist es, dass Sie dann einen erfahrenen Experten zur Seite haben, der Ihre Rechte geltend macht und notfalls auch gerichtlich durchsetzt. Um hier wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Sie auf die Expertise unserer Rechtsanwälte für Strafvollzugsrecht in Leipzig vertrauen. Diese nutzen die Ihnen durch das Gesetz zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten zu Ihrem Vorteil.

  • Sie können auch zuständig sein für Anliegen wie
  • den Antrag auf einen Vollstreckungsaufschub;
  • die Aufnahme einer Außenbeschäftigung;
  • eine Unterbrechung der Strafe;
  • den Antrag auf Haftunfähigkeit;
  • die Aussetzung des Strafrests;
  • die Verlegung des Gefangenen in eine andere Haftanstalt;
  • die Gewährung bestimmter Gegenstände wie Radio, Fernsehen, Bücher, Zeitungen oder
  • den Antrag auf Vollzugslockerungen wie z.B. offener Vollzug, Außenbeschäftigung oder Freigang oder
  • den Antrag auf Aussetzung eines Berufs- oder Beschäftigungsverbotes.

In diesen Fällen brauchen Sie im Strafvollzug auf jeden Fall einen Rechtsanwalt!

In der Rechtsprechung gibt es eine Vielzahl an Fällen, in denen ein Rechtsanwalt rund um den Strafvollzug Verbesserungen für den Häftling herbeiführen konnte. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Unterbringung von mehreren Häftlingen in einer Einzelzelle mit Toilette ohne Trennwand;
  • Vorenthalten von Informationen über Zeitungen und Zeitschriften;
  • Begrenzung des Rechts auf Meinungsfreiheit ohne sachlichen Grund;
  • Einschränkung der Religions- und Bekenntnisfreiheit;
  • Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie
  • Verbot der Gründung von Gefangenenvereinen oder Interessenvertretungen.

Strafvollzugsrecht und Strafvollzug in Leipzig: Im gesamten Strafverfahren lohnt sich die Beratung durch unsere Experten

Das Strafverfahren ist nicht nur durch seine Komplexität gekennzeichnet, sondern gerade auch durch die weitreichenden Wirkungen, die damit einhergehen. Nicht selten können Gerichtsurteile im Strafverfahren existenziell bedrohend sein: Dies gilt besonders dann, wenn durch das finale Urteil ein Strafvollzug wahrscheinlich ist. Um Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen Situation in der Strafvollstreckung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, sollten Sie unsere Kanzlei in Leipzig kontaktieren. Ein Anwalt in Leipzig hilft Ihnen bei allen Fragestellungen zum Strafvollzug und bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte als Häftling.

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Themen im Strafrecht

Maßregelvollzug

Während der normale Strafvollzug für Täter zuständig ist, die bei Ausübung Ihrer Tat voll schuldfähig waren, existiert der Maßregelvollzug für all jene Fälle, bei denen das nicht der Fall war. Konkret bedeutet das, dass bei Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar einer kompletten Schuldunfähigkeit durch das Gericht die Unterbringung in einem Maßregelvollzug angeordnet werden kann. Darunter ist entweder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Sicherungsverwahrung oder einer Entziehungsanstalt (relevant bei Straftaten, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stattfanden) zu verstehen. Da es sich hierbei um einen sehr komplexen strafrechtlichen Prozess handelt, sind unsere Anwälte selbstverständlich nach der Anordnung des Maßregelvollzugs weiterhin für Sie da.

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Nur mit einem psychiatrischen Gutachten kann Schuldunfähigkeit festgestellt werden. Darauf basierend wird eine Empfehlung für einen Maßregelvollzug erstellt – oder auch nicht. Allerdings sind diese Gutachten oft fehleranfällig, weshalb eine Prüfung durch unsere Anwälte für Strafrecht unbedingt notwendig ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Mitwirkung des Beschuldigten an einem solchen Gutachten freiwillig ist, weshalb es sinnvoll ist, vor der Anfertigung mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu sprechen. Hinzu kommt, dass der Maßregelvollzug zeitlich unbegrenzt ist. Daher ist es umso wichtiger, eine umfassende Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Strafrecht zu erhalten, damit Ihre Situation nicht noch schwieriger als ohnehin schon wird. Unter Umständen kann es uns gelingen, den Maßregelvollzug zu verhindern und einen regulären Strafvollzug zu erwirken.

Strafvollstreckung

Ein Strafverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Selbst, wenn es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung und einer Strafvollstreckung kommt, ist damit die Arbeit unserer Anwälte für Strafrecht noch lange nicht vorbei. Nachdem Ihr Urteil nach der Zustellung rechtskräftig wurde, droht Ihnen – falls eine Freiheitstrafe ausgesprochen wurde – in der Regel innerhalb von vier Wochen der Strafvollzug. Doch als Anwälte für Strafrecht verfügen wir über eine Reihe an rechtlichen Mitteln, die es Ihnen ermöglichen, nicht unverzüglich den Strafvollzug antreten zu müssen und diesen Zeitraum etwas zu erweitern.

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Im Strafrecht wird dieser Vorgang als Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StGB bezeichnet. Wir können als Anwälte für Strafrecht einen entsprechenden Antrag stellen, der es Ihnen erlaubt, den Strafantritt bis zu maximal vier Monaten hinauszuzögern. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es für Sie wichtig ist, private und berufliche Angelegenheiten so reibungslos wie möglich vor dem Strafvollzug abzuwickeln. Selbstverständlich existieren für eine Bewilligung eines solchen Antrages eine ganze Reihe an spezifischen Voraussetzungen. Ob ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, prüfen unsere Anwälte für Strafrecht in

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sehr gerne.

In Ausnahmefällen kann sogar ein sogenanntes Gnadenverfahren angestrengt werden. Das bedeutet, dass sich der Beschuldigte in einer derart veränderten Situation zu seinen Gunsten befindet, dass das zuvor gefällte Urteil nicht mehr sinnvoll ist. Die hierfür notwendigen Veränderungen sind allerdings sehr umfangreich und müssen nachweisbar berechtigte Zweifel am ursprünglichen Urteil begründen, weshalb die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens gering sind – wir überprüfen trotzdem alle Ihre Optionen!

Untersuchungshaft

Wer in Untersuchungshaft gerät, der steht immer unter dringendem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann eine solche Maßnahme zur starken Belastung für den Beschuldigten und seine Angehörigen werden. Oft sind schwere wirtschaftliche und psychische Konsequenzen die Folge. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Beginn an professionelle juristische Unterstützung an Ihrer Seite haben. Ein Anwalt für Strafrecht ist dafür der beste Ansprechpartner.

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Wir überprüfen so schnell wie möglich, ob die erforderlichen Vorrausetzungen für eine Untersuchungshaft überhaupt gegeben sind. Oft ergeht ein solcher Haftbefehl nämlich zu Unrecht. Sollten zum Beispiel begründete Zweifel an der Schuld des potenziellen Täters bestehen oder eine mögliche Zeugenaussage Widersprüche aufwerfen, so können dies Gründe für die Beendigung der Untersuchungshaft sein. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen dabei zu helfen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen und Sie zu allen möglichen Optionen umfassend zu beraten.

Stefan Costabel, Rechtsanwalt in Leipzig
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